Hornisse

Vespa crabro

LINNAEUS 1758

Hornisse (Arbeiterin) mit erbeuteter Fliege
Friedliche Hornisse (Arbeiterin)

In der Systematik der Hautflügler (Ordnung Hymenoptera) ist die Hornisse eine Art der Familie der Faltenwespen (Vespidae). Viele Arten der Faltenwespen sind staatenbilden und gehören wie einige Arten der Familie der Bienen (Apidae) mit zu den bekanntesten Insekten. Ein elementarer Unterschied zwischen den Bienen und den Faltenwespen ist das Futter von dem sich die Larven ernähren. Während sich die Larven der Bienen ausschließlich von gesammelten Pollen- und Nektarvorräten ernähren (abgesehen von einigen Tagen der Fütterung mit Gelée royale bei der Honigbiene) ernähren sich die Larven der Faltenwespen von tierischem Futter. Viele solitäre Faltenwespen fangen hierzu z.B. Blattkäferlarven, die betäubt in die Brutzellen gelegt und mit einem Ei belegt werden. Soziale Faltenwespen wie die Hornisse erbeuten andere Insekten und verzehren diese scheinbar. In Wirklichkeit wird der tierische Nahrungsbrei aber nur im Kropf gespeichert und im Nest herausgewürgt und an die Larven verfüttert. Die erwachsenen Falten-wespen nutzen ausschließlich Blütennektar zur eigenen Energieversorgung. Hornissen können als Indikator für ökologisch wertvolle Lebensräume angesehen werden: in Gebieten mit einer hohen Insektendiversität sind Hornissen regelmäßig auf der Jagd nach anderen Insekten. Zudem ist noch anzumerken, dass Hornissen, solange man ihrem Nest nicht zu nahekommt, sehr friedliche Insekten sind. Sie halten sich von Menschen fern, ihr Stich ist zwar aufgrund des relativ großen Stachels relativ schmerzhaft, von der Toxizität her aber wesentlich harmloser als z.B. der Stich einer Honigbiene.

Schutzstatus: Hornissen stehen unter dem besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung, eine nichtgenehmigte Entfernung eines Hornissennestes kann mit einer Strafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Literatur:

Scheuchl E & Willner W (2016) Taschenlexikon der Wildbienen Mitteleuropas, Verlag Quelle & Meyer.

Westrich P (2019) Die Wildbienen Deutschlands, Verlag Eugen Ulmer.

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf

http://www.hornissenschutz.de

Oliver Kreß